14 Was Robert Koch einst vorhersagte, ist mittlerweile bittere Realität geworden. Die Belastung des Menschen durch Lärm gehört zu den primären Umweltproble- men unserer Zeit. Dabei kann Lärm nicht nur das persönliche Wohlbefinden emp- findlich stören, sondern regelrecht krank machen. Um den Anstieg des Lärms bzw. das Aufkommen neuer Lärmquellen zu verhindern, hat daher das Europäische Parlament 2002 eine Richtlinie (2002/49/ EG) zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm verabschiedet. Unter Umgebungslärm sind „belästigende oder gesundheitsschädigende Geräusche im Freien“ zu verstehen,wie sie etwa im Stra- ßenverkehr durch Autos, durch die Bahn sowie von Industrieanlagen und Flughä- fen verursacht werden. Die Umgebungslärmrichtlinie der EG legt fest, dass die Geräuschbelastung an spezifischen Standpunkten von Ballungs- räumen in sog. Lärmkarten dokumentiert werden müssen. Namentlich betrifft dies Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahn- strecken und die Umgebung von Groß- flughäfen. Was bedeutet das für die Stadt Göttingen? Durch die Umgebungslärmrichtlinie ist die Stadt Göttingen verpflichtet, in einem ersten Schritt eine Lärmkartierung vorzu- legen. Auf dieser aufbauend gilt es, einen (zunächst vorläufigen) Lärmaktionsplan vorzulegen, der unter Mitwirkung der Öf- fentlichkeit überarbeitet wird, bis schließ- lich eine endgültige Fassung des LAPs vorliegt. Die Lärmkartierung für das Gebiet Göt- tingen ist seit Juni 2012 abgeschlossen. Verbesserungs- bzw. Ergänzungsvor- schläge konnten vom 8. April bis zum 3. Mai 2013 bei der Stadt eingereicht wer- den. Der überarbeitete LAP wurde am 25.06.2013 im Ausschuss für Klima und Umweltschutz vorgestellt und ist auf den Internetseiten der Stadt Göttingen ein- sehbar. „Eines Tages wird der Mensch den Lärm ebenso unerbittlich bekämpfen müssen wie die Cholera und die Pest.“ (Robert Koch, 1843 - 1910) DER LÄRMAKTIONSPLAN DER STADT GÖTTINGEN IST DA! EG-Richtlinie 2002/49