8 BAUM- UND STRAUCHSCHNITTSAMMLUNG Die Göttinger Entsorgungsbetriebe (GEB) holen sperrige Gartenabfälle ab. Die gebündelt bereit gelegten Baum- und Strauchschnittabfälle werden ab dem 13. April abgefahren. Der genaue Abfuhr- termin für jede Straße ist aus dem an alle Haushalte verteilten Flyer „Abfuhrtermine 2015“ ersichtlich. Weiterhin können die Termine im Internet unter www.geb-goet- tingen.de abgerufen werden. Die GEB bitten um Beachtung, dass der Baum- und Strauchschnitt immer erst zum jeweiligen Abfuhrtag bis 6:00 Uhr vor dem eigenen Grundstück im öffentlichen Straßenraum bereit gelegt wird. Vorzeiti- ges Bereitlegen von Baum- und Strauch- schnitt auf dem Gehweg oder auf öffent- lichen Grünflächen führt leider oft dazu, dass auch andere Abfälle abgelegt werden, die im Rahmen der Baum- und Strauch- schnittsammlung nicht mitgenommen werden. Große Sammelplätze verärgern zudem die Anwohner, die z. T. wochenlang große Baum- und Strauchschnittberge vor ih- rer Haustür haben. Kleintiere, die sich im Baum- und Strauchschnitt einnisten, wer- den dann durch die Abfuhr gestört. Das vorzeitige Ablegen im öffentlichen Straßenraum kann als Ordnungswid- rigkeit verfolgt und mit einem Bußgeld belegt werden. Die Abholung erfolgt grundstücksbezogen, d.h. es werden keine größeren Sammelstellen entsorgt. Lassen Sie den Baum- und Strauchschnitt bitte bis zum Abholtermin auf Ihrem Grund- stück! Sperrige Gartenabfälle sind mit verrottba- rem Bindfaden auf eine Länge von max. 1,50 m zu bündeln. Einzelne Äste dürfen einen Durchmesser von 0,20 m nicht über- schreiten. Die Gesamtmenge je Grund- stück ist auf 2 cbm Baum- und Strauch- schnitt begrenzt, größere Mengen können nach vorheriger Bestellung kostenpflichtig entsorgt werden. Nutzen Sie die Baum- und Strauchschnitt- sammlung für Ihre sperrigen Gartenabfälle. In die Biotonne eingepresster Baum- und Strauchschnitt verkantet sich häufig so dass die Leerung nicht möglich ist. Für weitere Informationen stehen die Mit- arbeiterinnen und Mitarbeiter der Göttin- ger Entsorgungsbetriebe unter der Servicenummer 400 5 400 gern zur Verfügung. Pressemitteilung der GEB 8 Servicenummer 4005400