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Göttingen SÜD-OST 04/05 2014

10 Im November 2010 erging der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig, dass eine Radwegbenutzungspflicht nur dann angeordnet werden kann, wenn die Gefah- renlage örtlicher Ver- hältnisse das „allgemeine Risiko einer Rechtsgut- beeinträchtigung“ über- steigt, also wenn eine explizite Gefahrenquelle für Radfahrer in der je- weiligen Straße vorliegt. Auch aufgrund von veränderten Verkehrs- gewohnheiten, neuen Erkenntnissen in der Unfallforschung sowie der örtlichen Beschaf- fenheit von Radwegen, wird seither die Radweg- nutzungspflicht bundes- weit geprüft. Demgemäß wurden auch in Göttingen, in Zusammenarbeit von Verwaltung, Polizei und Verkehrsverbänden, alle Radwege untersucht. Neben dem Ros- dorfer Weg, dürfen Radfahrer/innen im Elliehäuser Weg, im Hagenweg, in der Ernst-Ruhstrat-Straße, der Industriestra- ße und in der Stresemannstraße bereits seit November letzten Jahres selbst zwischen der Benutzung der Straße oder des Rad- weges wählen. In den nächsten Monaten soll die Regelung auf weitere Straßen an- gewendet und diese entsprechend ge- kennzeichnet werden. Sofern ein Radweg weiterhin benut- zungspflichtig ist, ist dieser mit dem run- den blauen Schild mit weißem Fahrradsym- bol ausgeschildert. Ist dieses Schild jedoch nicht vorhanden, so ist es den Radfahrer/ innen freigestellt, ob sie auf dem Radweg oder auf der Straße fahren. So oder so un- terliegen sie den Re- geln der STVO. Aus einem kombinierten Geh- und Radweg, wird ein Gehweg. Mit dem Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ dür- fen Radfahrer/innen auch hier mit besonderer Rücksichtnahme auf Fußgänger weiterhin fahren. Radwege, die als solche nicht mehr benutzt werden müssen, bleiben dennoch inklusive Win- terdienst erhalten und werden als „anderer Radweg“ beschildert. Benutzungspflicht teilweise aufgehoben Radwege in Göttingen Hinweisschild in der Wiesenstraße Für die Radfahrer und Radfahrerinnen in Göttingen ist es seit Ende letzten Jahres in mehreren Straßen freigestellt, ob sie auf dem Radweg oder auf der Straße fah- ren. Der Rat der Stadt Göttingen hatte die teilweise Aufhebung der Radwegbenut- zungspflicht im September 2013 beschlossen. Schritt für Schritt werden jetzt die betreffenden Straßen mit einer neuen Beschilderung ausgestattet.

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