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SÜD-OST Dez13/Jan14

14 Fläche der Kleingartenanlage „Am Rohns“ reduziert, deren Absicherung in einem we- sentlich kostengünstigeren, sog. beschleunig- ten Verfahren,erfolgen soll. Im B-Plan ist u.a. eine Bebauung in offener Bauweise (Gebäude mit seitlichem Grenzab- stand)nach§22BauNVOfestgesetzt,eineZu- satzklausel beschränkt die künftigen Gebäude an der Nonnenstieg-Seite auf eine Länge von max. 25m. Festgesetzt ist auch die überwie- gende Unterbringung der PKW-Stellplät- ze in Tiefgaragen. Teilflächen sind mit dem B-Plan als dauerhaft zu erhaltende Gehölz- und Biotopflächen ausgewiesen, eine Über- oder Unterbauung der Flächen als unzulässig festgesetzt.DarüberhinausschütztderB-Plan mehrere zu erhaltende Einzelbäume auf dem Gelände. Ebenfalls sind Geschosshöhen für die einzelnen Wohnbauflächen festgesetzt, die eine höhengestaffelte Bebauung der Ge- samtfläche gebieten. Über diese Aspekte war man auch im Rahmen des im Sommer ver- anstalteten RundenTischs zu einem Konsens gelangt. Hinsichtlich anderer Aspekte hält sich der Dissens hingegen hartnäckig. Noch in der Sitzung am 07.11. äußerten sich die An- wesenden der BI kritisch bis ablehnend zu diversen Punkten. Der Abstand künftiger Gebäude zur Straße Nonnenstieg, der laut Planungsbüro ausreicht, um Vorgärten zu ermöglichen, ist den BI mit 8m weiterhin zu gering. Man fürchtet zudem noch immer eine übermäßige Reduzierung des Baumbe- standes. Seitens der Stadt wurde klargestellt, dass die zugehörige Planzeichnung lediglich „mögliche“ Baumfällungen angibt. Weiteres hänge von den künftigen Gebäudestandorten ab.Die Umweltschutzbeauftragte erklärte,sie sehe ein Gros der Naturschutzforderungen als aufgenommen, kritisch zu erörtern seien jedoch die Kompensationsflächen sowie die Auswirkungen auf Fledermäuse im Quartier. Der B-Plan setzt Baumpflanzungen sowie Rasenflächen mit Sträuchern auf mindestens 20% der bebaubaren Flächen fest. Nach wie vor bestehen die BI auf eine Be- schränkung der Baufläche auf die heute be- reits bebaute Fläche. Dies würde jedoch, wie Herr Linker vom Planungsbüro verdeutlichte, eine lichtdurchlässige und einsehbare Bebau- ung stark erschweren. Zudem würde im Zu- sammenspiel mit der Beschränkung der Bau- höhen eine GFZ von 0,95 unmöglich. Letzteres wäre ohnehin im Interesse der BI, die weiterhin auf einer Senkung der GFZ be- stehen und beklagten,dass die GFZ seit dem „Neuanfang“ im Planungsprozess nicht wei- ter reduziert wurde.Diesbezüglich verwies die Verwaltung darauf,dass die GFZ von 0,95 als ein grundlegender „Bestandteil des Neuan- fangs“ selbstverständlich nicht veränderlich sei. Was die Änderungen allgemein angeht herrschte bei der Sitzung geteiltes Empfin- den. Die BI vertraten die Ansicht, hinters Licht geführt worden und bei Veranstaltun- gen bloß belehrt worden zu sein,ohne eigent- lich gehört zu werden. Investor Rafie äußerte die Auffassung, dass sich die Diskussion im Kreis drehe, insbesondere, da in diesem fort- geschrittenen Stadium der Planung von den BI in Frage gestellt wurde, ob überhaupt ein Bedarf an neuem Wohnraum in Göttingen besteht.Während Herr Nier (GöLinke) Ver- ständnis dafür aufbrachte, dass die BI sich kaum respektiert fühlten, erklärte der Vorsit- zende des Bauausschusses Henze (SPD) eine faire Debatte erlebt zu haben. Bürgermeister Holefleisch (Bündnis90/Die Grünen) verdeutlichte in diesem Zusammen- hang,dasserdieBürgerbeteiligungseit2012als ausreichend berücksichtigt erachte und verwies nachdrücklichdarauf,dassDemokratieaufAb- wägung und Kompromissen beruhe.In diesem Sinne könne man nicht jedes einzelne lokale Anwohnerinteresse in vollem Umfang befrie- digen,ernst nehme man diese aber sehr wohl. 14

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