11 Lotzestraße - Kaufpark nur noch stünd- lich. Die Anbindungen an das kleine HG seien generell schlecht, ebenso die Ver- bindungen von den Zietenterassen zum MPG und zum Klinikum. Nicht nur die Liniennutzer, sondern auch die Busfahrer seien einer starken Belastung aufgrund dieser Zustände ausgesetzt. Laut Zimmermann arbeitet die GöVB nach der Auswertung der Beschwerden bereits an Lösungen, die kurz- aber auch langfristig zu Verbesserungen führen sol- len. Zum Teil sind bereits einige Verän- derungen erfolgt (beispielsweise die Ab- fahrtszeit der „E Jugendherberge“ - 07:13 Uhr statt 07:17 Uhr), viele stehen jedoch noch aus. So soll überprüft werden, wel- che Linien zu welchen Zeiten überlastet sind; die Beschaffung weiterer Gelenk- busse soll Abhilfe schaffen. Vor allem im Schulverkehr würden in naher Zukunft zusätzliche Busse eingesetzt. Man habe bereits einen intensiven Kontakt mit den Schulen und arbeite an Verbesserungen in diesem Bereich, so Zimmermann.Teil- weise sollen die Linien Takt- und Hal- testellenverdichtungen erhalten, um die Anschlussmöglichkeiten zu verbessern. So soll unter Anderem die Linie 73 bis zur Weststadt und über die Merkelstra- ße verlängert werden. Zudem würden die Abfahrtszeiten an einigen Haltestellen verändert. Auch die Linie 41/42 (über Bühlstraße) wird nach den Osterferi- en möglicherweise einen überarbeiteten Fahrplan erhalten. Zimmermann erwähnte, dass die Ver- änderungen intensiv mit den Beteiligten diskutiert worden seien. Dort, wo die Nachfrage der Fahrgäste deutlich gesun- ken ist, sei mit Verschlechterungen zu rechnen, um einen notwendigen Kom- promiss zu schaffen. Die Mitglieder des Bauausschusses hat- ten im Folgenden noch einige Kritik- punkte und Ergänzungen. Eine Empfeh- lung lautete, Regional- und Stadtbussen besser aufeinander abzustimmen. Zusätz- lich solle ermittelt werden, inwieweit eine Anbindung an den Bahnverkehr möglich sei. Ein weiteres Problem sei, dass viele vorhandene Bushaltestellen gar nicht den nötigen Platz für die geplanten Gelenk- busse bieten – hier müsse der angrenzen- de Halteverbotsbereich von der Stadt er- weitert werden. Beanstandet wurde auch,