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SÜD-OST Feb | Mär 2015

14 NEUER MARKT UND NEUE REGELN Rosdorfer Weg, Schiefer Weg, Klinkerfuesstraße: Anlass zur Planung gab 2012 der Einzel- handelsmarkt am Rosdorfer Weg,der eine Vergrößerung seiner Verkaufsfläche (vor z. Zt. 518 qm auf max. 800 qm) anstrebt. Durch die Festsetzungen im B-Plan sol- len der Marktneubau sowie künftige Bau- vorhaben im Quartier einer geordneten Entwicklung unter städtebaulichen Qua- litätszielen folgen. Wesentliche Punkte des B-Plans zielen daher auf den Erhalt der städtebauli- chen Eigenart des Quartiers (varianten- reiche Bauweise, Nutzungsmischung, Durchgrünung, prägnan- ter Straßenraum). Ent- wicklungsschwerpunkt bleibt die Schaffung bzw. der Erhalt von qualitäts- vollem Wohnraum; die Festsetzung des Quartiers als Mischgebiet erhält vorhandene gewerbliche Nutzungen und lässt auch hier eine Verdichtung zu. Grundlegende Paramater der Planung stellten das Einzelhandelskonzept der Stadt Göttingen und das Leitbild 2020. Zu den zentralen Punk- ten im B-Plan zählt auch die Festsetzung von einer geringen überbaubaren Grundstücksfläche. Die- se dient dem Erhalt der Grünstruktur und der optischen Ein- fassung des Straßenraumes; die bereits fortgeschrittene Versiegelung von Vor- gartenzonen für Autostellplätze wird ge- stoppt. Auch die weitere Überbauung von Hinterhofbereichen wird eingeschränkt. Festgesetzte Baugrenzen und Baulinien dienen ebenfalls der Grünerhaltung und sichern die Einheitlichkeit der Straßen- fluchten für die Zukunft. Im Einzelnen sind die Festsetzungen im Bebauungsplan Göttingen Nr. 245 nachzulesen. (nik) Planbereich (Bild: Google Maps) Bereits seit dem Frühjahr 2012 arbeitet die Stadt Göttingen an den Voraussetzungen für die Entwicklung des Quartiers zwischen Rosdorfer Weg und Klinkerfuesstraße. Im Dezember wurde nun der Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan (B-Plan) gefasst.

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