1010 Den Bauplanungsentwurf für das Go- thaer-Gelände stellten Herr Uhlig und Herr Briehle vom Fachbereich Stadt- und Verkehrsplanung und Herr Linker vom Kasseler Planungsbüro Bankert, Linker & Hupfeld am 14. August vor. Rund 80 interessierte Bürgerinnen und Bürger folgten ihren Ausführungen bei der In- formationssitzung in der Lohbergschule. Und nutzten die Möglichkeit, Fragen zu stellen, Kritik zu üben und Anregungen zu äußern. Hierfür Gelegenheit zu geben, war Anlass der Sitzung, denn, so beton- te Uhlig, man sei sich darüber im Klaren, dass Nachverdichtung im Binnenraum stets Ängste bei den Anwohnern hervor- rufe. Aufklärung und Dialog sollen diese Ängste auch im weiteren Verfahren ab- bauen. So wurde zunächst die Basis der Baupla- nung angeführt. Als wichtigste Eckpfeiler waren hier das Städtebauliche Leitbild 2020 (SÜD-OST berichtete) und die von der Stadt beauftragte Wohnbauflächenbe- darfsprognose 2025 des Beratungs- und Forschungsinstituts GEWOS (ÊS. 14) zu nennen. Darüberhinaus verpflichtet die Novelle des Baugesetzbuchs vom Juni 2013 bundesweit zu Nachverdichtung in städtischen Binnenräumen (Êunten). Als Vorteile solcher Baumaßnahmen wurden die Aufrechterhaltung und Erweiterung der sozialen Infrastruktur und der Nah- versorgung des Standortes aufgeführt, die jedoch stets erst im Zeitverlauf ihre Wirkungen entfalten, während dem akute Ängste vor Lärm und Schmutz durch die Bautätigkeiten sowie vor der Veränderung des Wohnumfeldes entgegenstehen. Wie- derholt betonten die Referenten auch da- hingehend, dass konkrete Beschlüsse zur Bebauung noch nicht gefasst wurden und die Bürgerinnen und Bürger auch über die Sitzung hinaus Gelegenheit haben wer- den, den Dialog mit der Stadt fortzufüh- ren. Linker schloss mit einer Konkretisierung des Bebauungsvorhabens an; das Grund- konzept wurde in der letzten Ausgabe der SÜD-OST bereits dargestellt. Die geplante Erschließung des Areals über Zufahrten von der Wörthstraße und der Geismar Landstraße hat, so Linker, eine Entzerrung des Anliegerverkehrs zum Keine prinzipiellen Einwände der Anwohner gegen eine Bebauung, doch weiterer Gesprächsbedarf über einzelne Bauelemente. WIDERDEN„WEISSENKLOTZ“ Bebauungspläne Gothaer Park/Lüttichkaserne § 1a BauGB Ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz (2) Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden; dabei sind zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen die Möglichkeiten der Entwicklung der Gemeinde insbesondere durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung zu nutzen sowie Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen. Landwirtschaftlich, als Wald oder für Wohnzwecke genutzte Flächen sollen nur im notwendigen Umfang um- genutzt werden. Die Grundsätze nach den Sätzen 1 und 2 sind in der Abwägung nach § 1 Abs. 7 zu berücksichtigen. Die Notwendigkeit der Umwandlung landwirtschaftlich oder als Wald genutzter Flächen soll begründet werden; dabei sollen Ermittlungen zu den Möglichkeiten der Innenentwicklung zugrunde gelegt werden, zu denen insbesondere Brachflächen, Ge- bäudeleerstand, Baulücken und andere Nachverdichtungsmöglichkeiten zählen können.