21 Über die Festlegung erforderlicher Maß- nahmen für den Göttinger Lärmakti- onsplan (LAP) wurde am 27.08. in einer außerordentlichen Sitzung des Ausschus- ses für Umwelt- und Klimaschutz weiter diskutiert. Die Fraktion der Grünen regte an, als Mo- dellversuch „Tempo 30“ in Göttingen flä- chendeckend, mit Ausnahme bestimmter Hauptverkehrsstraßen, einzuführen und hiernach in den LAP zu integrieren. Der Modellversuch soll Aufschluss darüber ge- ben, ob durch eine solche Tempo-30-Ver- ordnung tatsächlich eine Lärmreduzierung bewirkt wird.Da über das „Wie“ und „Was“ noch reichlich Gesprächsbedarf am Ende der Sitzung bestand,wurde der Antrag hier- für jedoch zunächst verschoben. Viel Zeit für einen endgültigen Beschluss bleibt indes nicht. Die von der nieder- sächsischen Landesregierung gesetzte Frist endet am 31.10.2013. Die Verwal- tung regte an, auf die Empfehlungen der Ortsräte zu verzichten, um das Verfahren zu beschleunigen. Dieser Vorschlag stieß fraktionsübergreifend auf Ablehnung. Stattdessen herrschte Einigkeit darüber, dass der Beteiligung der Ortsräte Vorrang gegenüber der Fristeinhaltung gegeben werden solle,sofern dies keine erheblichen negativen Konsequenzen für die Stadt nach sich zöge. Einer fernmündlichen Auskunft zufolge, die das Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz der Stadt Göttingen am 29.08. erteilte, sind bei einer verspäteten Abgabe jedoch keine formalrechtlichen Sanktionen zu erwarten. Mit einem Rats- beschluss wird nach Angaben der Stadt Göttingen frühestens am 15.11.gerechnet. LAP:ORTSRÄTEWICHTIGERALSFRISTEINHALTUNG